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Veröffentlicht zum Thema ‘Sex’

Stadt Bern lehnt Wohnwagen-Bordell ab

Love-Mobile ist eine echte Alternative

Berns Lust-Meilen bewegen sich auf dünnem Eis. Der Strassenstrich ist menschenunwürdig. Gerade bei dieser Tabu-Zone besteht Handlungsbedarf. Die Politik darf hier nicht wegschauen.

Frauen und Männer auf dem Strassenstrich sollen vor Ausbeutung geschützt werden. Gerade in den wärmeren Monaten wird diese Zone geduldet, solange es keine nennenswerten Vorfälle gibt.

Prostituierte dürfen von der Wirtschafts- und Niederlassungsfreiheit profitieren wie jede andere Person auch. Es ist unsere Aufgabe, die Situation des Strassenstrichs zu verbessern.

Der komplexe Bereich im Sexgewerbe verlangt nach mehrschichtigem Einwirken. Gesetze haben wir genug. Mit der vorliegenden Motion können wir eine Alternative zum Strassenstrich anbieten, wo die Prostituierten abseits von Menschenhandel und Gewalt die Sexarbeit betreiben können.

Die geforderten Massnahmen richten sich daher nicht gegen die grundsätzlich zulässige Prostitution, sondern gegen die Auswüchse und negativen Begleiterscheinungen (Verkehr, Gewalt, illegale Sexarbeiterinnen, etc.) der Strassenprostitution, welche den öffentlichen Raum betreffen.

Motion Wohnwagen Bordell statt Strassenstrich

Regierung-will-keine-Wohnwagen-Bordelle; 20Minuten

CVP will eine Puff-Zone; derBund

Standesinitiative für ein Prostitutionsverbot für minderjährige

Wenn sich 16- bis 18-jährige Mädchen prostituieren, kommen ihre Freier in der Schweiz straflos davon.

2009 hat die Polizei auf Berner Kantonsgebiet insgesamt vier
minderjährige Prostituierte aufgegriffen. Die Dunkelziffer liegt womöglich sehr viel höher.

Der bernische Grosse Rat hat ein kantonales Prostitutionsgesetz angeschoben, das “Schranken, Regeln und Schutz im Sexgewerbe” ermöglichen soll. Ein entsprechender Vorstoss wurde 2009 mit überwältigendem Mehr überwiesen. Das Ziel dieses Gesetzes wird es sein, die Modalitäten der Ausübung der Prostitution besser zu regeln und die Sexarbeiterinnen und –arbeiter besser vor Ausbeutung zu schützen.

Dass sich in der Schweiz 16- bis 18-Jährige straflos prostituieren dürfen, liegt am Sexualstrafgesetz, das die sexuelle Mündigkeit von über 16-Jährigen gewährleistet.

Im Rahmen der Gesetzesanpassung hätte es der Kanton Bern in der Hand, im Rahmen einer Standesinitative dem Teeny-Escort schweizweit Einhalt zu gebieten.

Standesinitiative hier herunterladen:
Entwurf Standesinitiative CVP zur Verhinderung der Prostitution Minderjähriger