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Veröffentlicht in Kategorie ‘Europa’

Verraten und Verkauft – einen Wirtschaftskrieg führt man nicht mit Protestnoten

Im Gegensatz zu anderen Politikern weigere ich mich diesen „Soft-War“ bereits heute als verloren zu bezeichnen


Die Schweiz wird heimlich vom Italienischen Staat ausspioniert, zivile italienische Beamte ermitteln auf Schweizer Territorium italienische Bankkunden, Frankreich nutzt illegal erlangte Informationen um damit Bürger zur Selbstanzeige zu bewegen und Deutschland beabsichtigt geklaute Daten zu kaufen um in unzulässiger Weise in einem kriminellen Akt der Dreistigkeit die deutschen Staatskassen zu füllen.

Vergessen sind die guten Dienste der Schweiz an die sich nur noch die Kriegsgeneration erinnert, vergessen ist die Tatsache, dass die Schweiz auch in schwierigen Zeiten einen Rechtsstaat aufrecht erhalten hat um die Privatsphäre von Bürgern zu schützen. Vergessen ist der Grundsatz, dass Vergeltung alten Untechts neues Unrecht schafft.

Wer es noch nicht gemerkt hat, dem wird spätestens nach dem kriminellen Akt Deutschlands klar, – die Schweiz befindet sich in einem Wirtschaftskrieg. Diesen führt man nicht mit Protestnoten. Im Gegensatz zu anderen Politikern weigere ich mich diesen „Soft-War“ bereits heute als verloren zu bezeichnen. Die Landesregierung hat es versäumt, eine Strategie zu entwerfen. Man will nicht wahrhaben, dass ein Krieg stattfindet. Ich erwarte von der Regierung, dass sie sich überlegt wie sie das Land schützt und ich bin konsterniert über die Kapitulationsgedanken von Kolleginnen und Kollegen aus Politik und Wirtschaft und über die Demutshaltung der Schweiz vor dem Gegner. Der Bundesrat hat die Tugenden der Wehrhaftigkeit verlernt und gleicht heute in vielen Belangen einer Wohlfartsbehörde.

Am 1. Juli 2005 trat das Zinsbesteuerungsabkommen (ZBstA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) in Kraft. Das Abkommen ist zeitlich unbegrenzt gültig, kann jedoch entweder durch die Schweiz oder die EG unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden. Gemäss Art. 13 des ZBstA ist das Abkommen mindestens alle drei Jahre oder auf Antrag einer der Vertragsparteien zu überprüfen und wenn nötig anzupassen.

Ich fordere den Bundesrat auf, bei weiteren illegalen Datenbeschaffungen durch EU Staaten, das Zinsbesteuerungsabkommen aufzukündigen. Denn durch diese Vereinbarung werden Schweizer Finanzinstitute verpflichtet, auf die Zinserträge von EU-Bürgern einen Steuersatz von 20 Prozent zu erheben. Dieses Geld fliesst grösstenteils in die Kassen der EU-Mitgliedstaaten. 2007 wurden auf diesem Weg fast 500 Millionen Franken ausbezahlt.

Ich fordere den Bundesrat auf, ein schweizweites Verbot für 60Tönner zu erlassen und für den grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU zu verbieten. Auch wenn es zu einer entsprechenden Änderung der Höchstgrenze kommt, ist die Schweiz gemäss dem Landverkehrsabkommen nicht verpflichtet, eine höhere Gewichtslimite in nationales Recht zu überführen.

Ich fordere den Bundesrat auf, einen Entwurf für eine Bestimmung der Bundesverfassung vorzulegen, wonach die finanzielle Privatheit sowie die Garantie, dass weder Banken noch ihre Kunden kriminalisiert werden festgelegt wird.

Ich fordere den Bundesrat auf, dass die Schweiz im Steuerbereich keine Leistung ohne Gegenleistung liefert. Die Verhandlungen mit EU Staaten werden nach dem Grundsatz: «Quid pro Quo» geführt.